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Wertanrechnung bei der Räumung: So sinkt Ihr Fixpreis

Wertanrechnung bei Müller Müll: Welche Wertgegenstände vom Räumungspreis abgezogen werden, wie die Prüfung abläuft und was nicht angerechnet wird.


Wertanrechnung bei der Räumung: So sinkt Ihr Fixpreis
21 Jan

Wertanrechnung bei der Räumung: So sinkt Ihr Fixpreis


Wertanrechnung: Wenn Wertgegenstände den Räumungspreis senken

Bei vielen Räumungen taucht irgendwo etwas auf, das noch Geld wert ist: ein Ring in der Schublade, eine Dose mit Silbermünzen, eine Uhr mit Zertifikat. Bei Müller Müll wird solcher Wert nicht einfach mitentsorgt, sondern bei der Wohnungsräumung, der Hausräumung oder der Haushaltsauflösung direkt vom Fixpreis abgezogen. Das nennen wir Wertanrechnung.

In diesem Beitrag erklären wir, wie die Wertanrechnung abläuft, welche Gegenstände zählen und was nicht angerechnet wird. Woran Sie Gold- und Silberstempel erkennen, zeigen wir im Beitrag Wohnungsräumung mit Ankauf. Gefundene Stücke können Sie uns vorab über die Ankauf-Anfrage melden, wie sich der Preis zusammensetzt, steht unter Räumungspreis.

Was angerechnet wird

  • Gold und Silber mit Stempel: Schmuck, Besteck, Barren. Ohne Feingehaltsstempel keine Anrechnung.
  • Gold- und Silbermünzen mit Zertifikat
  • Markenuhren mit Zertifikat: auch wenn sie nicht mehr laufen.
  • Kupfer und Zinn ab 10 kg: zum Beispiel Kupferkessel, Zinnkannen, Zinnteller.

Der Betrag wird nach Ihrer Wahl vom Räumungspreis abgezogen oder bar gegen Quittung ausbezahlt.

Was nicht angerechnet wird

  • Möbel: Möbel kaufen wir grundsätzlich nicht an, auch alte oder schöne Stücke nicht. Gut erhaltene Möbel geben wir kostenlos an Sozialstellen, Bedürftige oder Mitarbeitende weiter.
  • Antiquitäten, Gemälde, Bronze, Militaria und Sammlerstücke: Diese bewerten und kaufen wir nicht. Lassen Sie solche Stücke vor der Räumung von einem Fachgeschäft schätzen.
  • Schmuck ohne Stempel, Modeschmuck, versilberte oder vergoldete Gegenstände
  • Messing, Kabel und Elektrogeräte

So läuft die Wertanrechnung ab

  1. Melden: Schreiben Sie bei der Anfrage dazu, was Sie gefunden haben, am besten mit Fotos der Stempel oder Zertifikate.
  2. Offerte: Sie erhalten zuerst den Fixpreis für die Räumung. Die Wertanrechnung ändert daran nichts, sie wird erst nach der Prüfung abgezogen.
  3. Prüfen: Vor Ort prüfen wir Stempel, Zertifikate und Gewicht und nennen Ihnen den Betrag.
  4. Entscheiden: Sie entscheiden, ob angerechnet wird. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung mitgenommen.
  5. Beleg: Sie erhalten eine Quittung. Das ist wichtig, wenn mehrere Personen beteiligt sind.

Finden wir beim Räumen selbst etwas, legen wir es beiseite und besprechen es mit Ihnen.

Kann die Räumung dadurch gratis werden?

Das kommt vor, ist aber die Ausnahme. Ist der angerechnete Wert so hoch wie der Räumungspreis, bezahlen Sie nichts, liegt er tiefer, sinkt der Preis entsprechend. Wann eine Räumung tatsächlich kostenlos ist, erklären wir im Beitrag Gratis Wohnungsräumung.

Was mit dem Rest passiert

Was nicht angerechnet oder weitergegeben wird, trennen wir nach Holz, Metall, Elektro und Restabfall und bringen es zur nächstgelegenen Recyclinganlage. Die Entsorgungsgebühren sind im Fixpreis enthalten, nur Sonderabfall wie Farben oder Batterien wird separat verrechnet.

Häufige Fragen

Wird bei jeder Räumung etwas angerechnet?

Nein. Angerechnet wird nur, was zu den oben genannten Gruppen gehört.

Kauft Müller Müll Möbel an?

Nein. Gut erhaltene Möbel geben wir kostenlos weiter.

Kann ich mir den Betrag vorab zusichern lassen?

Erst nach der Prüfung von Stempel, Zertifikat und Gewicht. Alles andere wäre geraten.

Wie wird bezahlt?

Als Abzug vom Räumungspreis oder bar gegen Quittung.

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Senden Sie uns Fotos per WhatsApp an 078 667 30 36. Sie erhalten innert 2 Stunden einen verbindlichen Fixpreis, per E-Mail an info@mueller-muell.ch innert 24 Stunden. Auf Wunsch kommen wir zur Besichtigung vor Ort.

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