Wohnungsräumung nach Todesfall in der Schweiz
Wohnungsräumung nach Todesfall in der Schweiz: Ablauf, Kosten & wer bezahlt?
Ein Todesfall stellt alles auf den Kopf – und trotzdem läuft plötzlich eine Uhr mit: Vermieter / Verwaltung, Schlüsseltermine, Wohnungsübergabe, Kündigungsfristen. Während man innerlich noch gar nicht „funktioniert“, wartet draussen schon der Alltag. Genau deshalb suchen viele nach „Wohnungsräumung nach Todesfall“, „Wohnungsauflösung nach Todesfall“ oder „Haushaltsauflösung nach Todesfall“: nicht, weil man „schnell weg“ will – sondern weil es ohne klare Schritte schnell chaotisch wird.
In diesem Ratgeber zeigen wir (locker-professionell, aber ohne Schönfärberei), wie eine Nachlassräumung in der Schweiz typischerweise abläuft, wer bezahlt, welche Fristen wichtig sind – und wie Sie die Wohnung besenrein übergeben, ohne dass Erinnerungsstücke oder Dokumente „mit entsorgt“ werden.
Das Wichtigste in 60 Sekunden (Mini-Überblick)
Wenn Sie gerade mitten drin sind: Das hier ist der pragmatische Startpunkt.
- Sichern, bevor Sie räumen: Ausweise, Verträge, Bankpost, Schlüssel, Fotos, Testamente, Schmuck separat.
- Mietvertrag prüfen: Kündigungsfrist / Termine (oft 3 Monate, je nach Vertrag/Ort).
- Erben klären: Wer darf entscheiden/unterzeichnen? (Bei mehreren Erben ist Koordination wichtig.)
- Räumung planen: Erst Sichtung/Sortierung, dann Demontage/Abtransport, dann Entsorgung, dann besenrein.
- Wenn Druck da ist: Express-Räumungsservice innert 24–48 Stunden ist oft möglich – je nach Umfang / Planung.
Schneller Start ohne Stress:
Wenn Sie möchten, schicken Sie uns einfach PLZ/Ort + 5–10 Fotos (WhatsApp reicht). Wir geben Ihnen innert kurzer Zeit eine klare Einschätzung inkl. Fixpreis-Option – damit Sie nicht im Blindflug entscheiden müssen.
Besonders bei fixen Übergabeterminen (Verwaltung/Vermieter) ist das oft der Unterschied zwischen „Chaos“ und „ruhig geregelt“.
Das Ziel: Besenrein übergeben – ohne Chaos, ohne Druck
Leistungen: Was wir bei einer Räumung nach Todesfall wirklich übernehmen
Eine Räumung Nachlasswohnung ist selten „nur Möbel raus“. Meist sind es 100 kleine Entscheidungen – und genau dort entsteht Stress. Wir von Müller Müll Entsorgungsservice übernehmen auf Wunsch alles aus einer Hand: von der Planung bis zur Wohnung übergabe nach Todesfall besenrein – damit Sie nicht mit 12 Einzelanbietern jonglieren müssen.
Typische Leistungen bei Wohnung räumen nach Tod:
Sichtung & Sortierung (mit klaren „Behalten / Familie / Entsorgung / Recycling“-Zonen)
- Demontage von Schränken, Betten, Einbauten
- Transport & Abtransport inkl. Tragewege/Schutz (Treppenhaus, Lift, Wände)
- Entsorgung & Recycling (Sperrgut, Elektrogeräte, Mischabfall – sauber getrennt)
- Optional: Endreinigung mit Abgabegarantie (in Kombination mit Räumung)
Verrechnung von Wertgegenständen
Verrechnung von Wertgegenständen (z.B. Altgold, Silber, Zinn, Markenuhren) – nicht als „Gschmäckle“, sondern transparent dokumentiert.
Wenn zusätzlich Spezialfälle reinkommen:
- Messie-Situationen → Weitere Infos
- Nur Keller / Estrich / Entrümpelung → Weitere Infos
- Ganze Liegenschaft / Mehrfamilienhaus → Weitere Infos
Wohnungsräumung nach Todesfall Ablauf: Schritt für Schritt (so bleibt’s ruhig)
1 - Erstkontakt – ohne Papierkrieg
Sie schicken uns PLZ/Ort + grobe Infos zur Menge. Oft reichen Fotos/Videos, um eine erste Einschätzung zu machen. Wir sind regelmässig im Einsatz in Zürich, Winterthur, St. Gallen, Hinwil, Lenzerheide, Chur oder Lugano – und kennen darum typische Situationen wie enge Treppenhäuser, kurze Verwaltungsfristen oder lange Tragewege. Gerade in solchen Momenten zählt, dass ein Team nicht nur „räumt“, sondern den Ablauf wirklich im Griff hat.
2 - Kurze Klärung: Wer entscheidet?
Bei einer Wohnungsräumung nach Todesfall sind häufig mehrere Personen beteiligt (Erbengemeinschaft, Willensvollstrecker, Verwaltung). Je früher klar ist, wer unterschreibt, desto weniger Stop-and-Go später.
3 - Sicherungs-Phase: Nichts Wertvolles „verschwindet“
Hier passiert der wichtigste Teil – emotional und praktisch:
- Dokumente/Briefe sammeln (Bank, AHV/IV, Versicherungen, Mietvertrag, Schlüssel)
- Fotos, Alben, persönliche Dinge separieren
- „Kleine Werte“ (Schmuck, Uhren, Münzen) bewusst sichern
4 - Sortieren & Entscheiden – mit System
Statt Chaos: Etappen.
- Raum für Raum
- klare Kennzeichnung
- Wunschlisten der Angehörigen (z.B. „Fotos bleiben immer“, „Bücher: nur diese 2 Regale“)
5 - Demontage, Abtransport, Entsorgung
Dann geht’s „handwerklich“ los: Demontage, Tragen, Laden, fachgerechte Entsorgung/Recycling.
6 - Schluss: Besenrein & Übergabe-ready
Besenrein heisst in der Praxis: leer, grob sauber, nichts mehr rumstehend, keine Abfallsäcke, keine Möbelreste – so, dass Verwaltung/Vermieter die Wohnung normal abnehmen kann (Details können im Übergabeprotokoll/Vertrag variieren).
Wohnungsräumung nach Todesfall Kosten: Was kostet das in der Schweiz?
Viele googeln genau so: „wohnungsräumung nach todesfall kosten“, „wohnungsauflösung nach todesfall kosten schweiz“, „haushaltsauflösung todesfall preis“ – verständlich. Man will wissen, worauf man sich einlässt.
Fixpreis oder nach Aufwand?
Beides existiert. Der Unterschied ist riesig:
- Fixpreis / Pauschale: Sie kennen den Preis vor dem Start – das beruhigt in einer Phase, in der man keine Überraschungen brauchen kann. Wir arbeiten grundsätzlich mit Festpreis-Pauschalen (Transport, Personal, Versicherung etc. inklusive) – und ohne versteckte Zusatzkosten wie Anfahrt oder „Wochenend-Zuschläge“.
- Abrechnung nach Aufwand: Kann fair sein – aber nur, wenn sauber dokumentiert wird und man mental bereit ist, am Ende „offen“ zu sein.
Wenn Sie konkret fragen: „was kostet eine wohnungsräumung nach todesfall“ – dann ist die ehrlichste Antwort: Es hängt von Menge, Zugänglichkeit und Entsorgungsart ab. Aber: Mit Fixpreis wissen Sie es verbindlich und früh.
Wenn Sie gerade unter Zeitdruck stehen (Kündigung/Übergabe): Wir können Ihnen mit wenigen Infos oft schon heute sagen, was realistisch ist – inkl. Fixpreis, wenn die Bedingungen klar sind.
Kurze Nachricht genügt: PLZ/Ort + Fotos/Video + Stockwerk / Lift.
Was ist im Preis normalerweise drin?
Damit Sie Angebote vergleichen können, hier die Checkliste:
- Personal (Tragen, Sortieren, Demontage)
- Transport
- Entsorgung / Recyclinggebühren (je nach Material)
- Schutzmaterial (Decken, Folien)
Wichtig: Fragen Sie immer explizit nach, ob Entsorgung, Demontage und Transport inklusive sind – oder ob das „oben drauf“ kommt.
Wichtig bei Offerten-Vergleich: Achten Sie darauf, ob folgende Punkte wirklich enthalten sind – denn genau hier entstehen oft „unerwartete Zuschläge“ bei Billig-Angeboten:
Transport
Entsorgungsgebühren
Demontage (Schränke/Betten/Einbauten)
Tragewege/Stockwerk
Eine seriöse Offerte ist nicht die billigste – sondern die, die am Schluss auch wirklich stimmt.
Was treibt den Preis hoch (und was senkt ihn)?
Preistreiber:
- viel Kleinteiliges (vollgestellte Schränke, Keller bis Decke)
- schweres Sperrgut, viele Elektrogeräte
- schwierige Zugänge (Stockwerk ohne Lift, lange Tragewege)
- Sonderabfälle (Farben, Chemikalien etc.)
Preis-Senker:
- klare Trennung „Was bleibt / was geht“
- wertige Sachen, die verrechnet werden können (transparent dokumentiert)
- Sperrgut steht bereits bereit
Mietvertrag kündigen nach Todesfall Schweiz: Fristen, Termine, Stolperfallen
Viele suchen: „mietvertrag kündigen nach todesfall schweiz“, „fristen wohnung räumen nach tod“, „erben mietvertrag kündigen gesetzliche frist“.
Endet der Mietvertrag automatisch?
Meistens: nein. Der Mietvertrag endet in der Regel nicht automatisch mit dem Tod – die Erben übernehmen die Situation und können kündigen.
Ordentliche Kündigung: häufig 3 Monate (Vertrag checken!)
Für Wohnungen gilt als gesetzliche Mindest-Kündigungsfrist typischerweise 3 Monate auf den ortsüblichen Termin; vertraglich kann es länger sein.
Ausserordentliche Kündigung im Todesfall
Für Erben gibt es ein spezielles Kündigungsrecht (häufig als Art. 266i OR erklärt): Kündigung mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin.
Tipp, der Ärger spart: Kündigung sauber machen
- schriftlich, nachweisbar (Einschreiben)
- korrekt unterzeichnet (bei mehreren Erben oft gemeinsam)
- Verwaltung/Vermieter früh informieren, damit Übergabetermine planbar bleiben
Wie lange dauert eine Wohnungsräumung im Schnitt?
Auch ein Klassiker: „wie lange dauert eine wohnungsräumung“.
Realistisch gerechnet (ohne Marketing-Blabla)
- Kleine Wohnung / klarer Inhalt: oft 1 Tag
- Durchschnittliche Wohnung + Keller: häufig 1–2 Tage
- Komplex (viel Inhalt, Messie, viele Einbauten): mehrere Tage / Etappen
Entscheidend sind Menge, Sortieraufwand, Stockwerk/Lift und wie schnell Entscheidungen getroffen werden.
Express möglich?
Ja: Express-Räumungsservice innert 24–48 Stunden ist in vielen Fällen machbar – wenn die Situation es zulässt und die Planung passt. (Vor allem in Regionen wie Zürich/Winterthur, St. Gallen und Aargau, wo wir regelmässig unterwegs sind.)
Diskretion, Respekt & Sicherheit: Wenn Erinnerungen im Spiel sind
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Viele Angehörige können oder wollen nicht vor Ort sein – emotional oder organisatorisch. Wir können die Räumung so planen, dass Sie nur noch die „Entscheid-Momente“ haben (z.B. vorab definieren, was sicher aufbewahrt wird).
Auf Wunsch läuft die Räumung diskret und ohne Aufsehen ab – ohne unnötige Geräuschkulisse, ohne „Show“, ohne dass Nachbarn das Gefühl haben, hier passiert etwas Spektakuläres.
Viele Kundinnen und Kunden sagen uns nachher: „Gut, dass wir das nicht allein machen mussten.“ – genau dafür ist dieser Service da.
Wie stellen wir sicher, dass Dokumente/Fotos nicht verloren gehen?
- klare Sicherungsboxen
- definierte „No-Go“-Zonen (Schubladen/Ordner zuerst sichern)
- auf Wunsch: kurzes Fotoprotokoll pro Raum vor Start
Das Ziel: keine bösen Überraschungen – und kein Gefühl von „Ich hätte doch noch…“.
Nachhaltigkeit statt blind entsorgen
Wo sinnvoll, trennen wir sauber (Recycling) und schauen, ob gut erhaltene Stücke weiterverwendet werden können – ohne Stress-Verkaufsgespräche. Wertgegenstände können transparent angerechnet werden.
Warum Angehörige bei einer Nachlassräumung lieber Profis holen:
- Sie sparen Zeit, Energie und Diskussionen – gerade wenn mehrere Personen entscheiden müssen
- Sie bekommen Struktur statt Chaos (Sicherung → Sortierung → Räumung → besenrein)
- Sie vermeiden Streit mit Verwaltung/Vermieter wegen Übergabe und Fristen
- Sie haben einen Ansprechpartner statt 5 verschiedene Anbieter
- Sie behalten das Gefühl: „Wichtiges bleibt wichtig“ (Fotos, Dokumente, Erinnerungen)
Kontakt Daten:
- E-Mail: info@mueller-muell.ch
- Tel & Whatsapp: 079 724 81 57 – 078 667 30 36
Weiterführende Links & offizielle Informationen
- Kanton Aargau – Meldung des Todesfalls (Frist/Infos): https://www.ag.ch/de/themen/soziales-gesellschaft/persoenliches-zivilstandswesen/todesfall/meldung-des-todesfalls
- Stadt Zürich – Vorgehen im Todesfall: https://www.stadt-zuerich.ch/de/lebenslagen/tod/vorgehen-todesfall.html
- Stadt Winterthur – Anmeldung Todesfall: https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in-winterthur/persoenliches/todesfall/anmeldung-todesfall
- Stadt St. Gallen – Todesfall/Bestattung: https://www.stadt.sg.ch/home/verwaltung-politik/verwaltung-dienste/todesfall.html
- Gerichte Zürich – „Bei Tod des Mieters“ (Kündigung durch Erben): https://www.gerichte-zh.ch/themen/miete/kuendigung-rueckgabe/ausserordentliche-kuendigungen/bei-tod-des-mieters.html
- Mieterverband – Miettipp Tod der Mieterschaft: https://www.mieterverband.ch/news/miettipp-tod-der-mieterschaft/